Ein Umzug ist mit Stress, Arbeit und Formalitäten verbunden. Die rechtzeitige Ummeldung des Stromvertrages ist ein wichtiger Bestandteil dieser Prozedur. Dieser Text beleuchtet die wichtigsten Tipps und Tricks, damit Betroffenen keine unnötigen Kosten und Unannehmlichkeiten entstehen.
Mit einem Stromanbieter-Preisvergleich spart man Geld
Wer seinen Wohnsitz wechselt, muss seinen Strom ummelden. Bereits vor dem Wohnungswechsel sollte rechtzeitig überprüft werden, ob der aktuelle Stromanbieter auch an die neue Adresse liefert, da es hierbei zu regionalen Einschränkungen kommen kann.
Laut aktueller Strompreisentwicklung kostet ein Kilowatt Strom 31,94 Cent. Ein Umzug eignet sich ideal, um sich nach einem günstigen Anbieter umzusehen. Das Internet bietet zahlreiche Online-Rechner, die beim Vergleich von Stromanbietern zuverlässige Ergebnisse liefern. Hierfür wird lediglich die neue Postleitzahl und der ungefähre Stromverbrauch des Vormieters benötigt. Anbieter, die besonders günstige Tarife anbieten, sollten mit Vorsicht genossen werden. Liegt dem Tarif eine zu geringe Einschätzung des monatlichen Abschlages zugrunde, muss mit hohen Nachzahlungen gerechnet werden. Der eigene Bedarf sollte im Grundpreis hinreichend abgedeckt sein.
Der Stromanbieter muss nicht gewechselt werden
Zieht man innerhalb einer Region um und ist zufrieden mit dem bisherigen Stromanbieter, kann der Vertrag problemlos fortgeführt werden. Die meisten Stromversorger offerieren inzwischen die Möglichkeit den Umzug online in einem Formular mitzuteilen. Mit der Eingabe der neuen Adresse, der laufenden Vertragsnummer und den aktuellen Zählerständen, läuft der bestehende Vertrag übergangslos weiter. Die Ummeldung übernimmt dann der Stromversorger.
Wer seinen Anbieter beim Umzug wechselt, sollte ein paar Dinge beachten
Zunächst sollten einige Wochen vor dem Umzug die gültigen Fristen des bisherigen Anbieters beachtet werden. Durch einen Umzug entsteht oft das Recht zur Sonderkündigung. Liefert der Stromversorger nicht an die neue Adresse oder besteht dort bereits ein gültiger Stromvertrag (wenn man zum Beispiel zu seinem Partner zieht), lässt sich von dem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Die Kündigung des Liefervertrages muss in nachweisbarer Form erfolgen und alle wichtigen Informationen enthalten. Hierzu gehören die alte und neue Adresse, der Grund für die Sonderkündigung, Kundennummer, Nummer des Stromzählers, das aktuelle Datum, die Anschrift des Versorgers und die eigene Unterschrift.
Niemand muss im Dunkeln sitzen, wenn er die Ummeldung vergessen hat
In Deutschland ist die Belieferung mit Strom und Gas gesetzlich gesichert. Die Grundversorgung wird gewährleistet, ist aber bei der aktuellen Strompreisentwicklung häufig mit schlechteren Konditionen und höheren Kosten verbunden. Dem Wechsel zu einem neuen Versorger steht aber auch nach dem Umzug nichts im Weg. Die Kündigung des Grundversorgungsvertrages wird meist 14 Tage nach Abschluss des neuen Vertrages von dem zukünftigen Anbieter übernommen.